Wie beantrage ich ein Visum für einen Deutschkurs in Graz?
Visum für Österreich richtig beantragen – alle Informationen und Unterstützung durch die Sprachschule Aktiv in Graz
Sie interessieren sich für einen Deutschkurs an der Sprachschule Aktiv in Graz, benötigen aber ein Visum, um nach Österreich kommen zu können? Wir bieten Ihnen eine Kombination aus einem Deutschkurs und nützliche Informationen zum Visumsbedarf für Österreich. Sie können sich hierfür jederzeit an unsere MitarbeiterInnen wenden, diese helfen Ihnen gerne weiter, zu ermitteln, welches Deutsch-Niveau genau Sie für welchen Visumsantrag benötigen.
Sprachvisum für Deutschkurse in Österreich beantragen – Deutschkurse in Graz
Wenn Sie nicht aus einem Land im Schengen-Raum stammen, müssen Sie ein sogenanntes Schengen-Visum beantragen, um an einem Sprachkurs in Österreich teilnehmen zu können. Normalerweise stellt dies aber kein Problem dar, vor allem dann nicht, wenn Sie nur einen Aufenthalt für bis zu sechs Monaten planen.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Um ein Schengen-Visum beantragen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ein Passfoto, das den Kriterien der OCAP entspricht. Die Größe beträgt 35 x 45 Millimeter. Und es muss ein Farbfoto sein.
- einen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist. Er darf darüber hinaus noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Außerdem muss er noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.
- eine Kursbestätigung der Sprachschule Aktiv sowie eine Einladung dieser
- den Nachweis einer Reservierung oder Buchung eines Sprachkurses.
- einen Nachweis über eine Kranken-, Reise und Unfallversicherung. Die Deckungssummer muss mindestens 30.000 Euro betragen.
- den Nachweis über genügend finanzielle Mittel, um die Kosten des Aufenthaltes abzudecken. Hierfür genügt zum Beispiel der aktuelle Kontoauszug.
- 60 Euro für die Gebühr des Visums
Welches Visum muss ich für den Schengen-Raum beantragen?
Planen Sie bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Österreich zu bleiben, benötigen Sie ein Touristenvisum C. Dies berechtigt Sie als Nicht-EU-/EWR-BürgerIn oder als Nicht-Schweizer StaatsbürgerIn zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich.
Dauert Ihr Aufenthalt in Österreich zwischen drei und sechs Monaten, benötigen Sie ein Touristenvisum D. Hierfür benötigen Sie dieselben Unterlagen, wie oben erwähnt, allerdings beläuft sich die Gebühr bei diesem Visum auf 100 Euro.
Die aktuellen Bestimmungen und Preise können Sie auch auf der Internetseite des österreichischen Außenministeriums einsehen unter: http://www.bmeia.gv.at
Was muss ich bei einem Visumsantrag für Österreich beachten?
- Das Visum muss immer vom Heimatland aus beantragt werden.
- Eine Verlängerung des Visums in Österreich ist nicht möglich.
- Sollten Sie ohne Visum oder mit einem Touristenvisum C einreisen, können Sie in Österreich nicht um eine Aufenthaltserlaubnis ansuchen. Ausgenommen sind nordamerikanische StaatsbürgerInnen.
- Sie sollten für den Visumsantrag eine Vorlaufzeit von mindestens 6 – 8 Wochen einplanen.
Wer benötigt kein Visum für Österreich?
Sollten Sie aus einem EU- oder EWR-Land stammen und nach Österreich einreisen wollen, benötigen Sie kein Visum. Ebenso wenig wie StaatsbürgerInnen aus Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen oder Island ein Visum benötigen.
Zusätzlich gibt es Sondervereinbarungen mit zahlreichen Ländern, um deren StaatsbürgerInnen einen visumfreien Aufenthalt in Österreich bis zu drei Monaten zu ermöglichen.
Japanische StaatsbürgerInnen können sich in Österreich sogar bis zu sechs Monaten aufhalten, ohne ein Visum zu benötigen.