Wissenswertes rund um die ÖIF-Prüfungen A1, A2, B1 und B2 in Graz – häufig gestellte Fragen

Sie wollen in Graz eine der ÖIF-Prüfungen ablegen? Wir möchten Sie über Wissenswertes rund um die Prüfungen informieren und häufig gestellte Fragen beantworten.

Die ÖIF-Prüfungen finden für die Sprachniveaus A1, A2 und B1 statt. Zusätzlich können Sie einen ÖIF-Test auf dem Niveau B2 ablegen. Diese Prüfungen können Sie zum Beispiel bei uns an der Sprachschule Aktiv in Graz ablegen, denn wir sind eine zertifizierte ÖIF-Prüfungsstelle. Dies bedeutet, dass die bei uns abgelegten Prüfungen staatlich anerkannt sind. Ebenso ist die Sprachschule Aktiv in Graz ein zertifizierter Kursträger für ÖIF-Vorbereitungskurse.

Die bestandenen Deutsch-Prüfungen benötigen Sie, um auf verschiedenen Stufen einen Aufenthaltstitel in Österreich zu erlangen.Wissenswertes rund um die ÖIF Prüfungen in Graz

Vorbereitungskurse auf die ÖIF-Prüfungen

Wenn Sie eine ÖIF-Prüfung ablegen möchten, können Sie sich alleine darauf vorbereiten oder Sie besuchen einen Vorbereitungskurs. In diesen Vorbereitungskursen, wie sie auch die Sprachschule Aktiv in Graz anbietet, werden Sie ganz gezielt auf die jeweilige Prüfung vorbereitet. Anhand von Prüfungsbeispielen lernen Sie die verschiedenen Übungsformate kennen und arbeiten in Echtzeit die Aufgaben durch. So erhalten Sie bereits vorab ein Gefühl für die Prüfung und wissen, was auf Sie zukommt. Dadurch können Sie dann in der Prüfung selbst gelassen und souverän agieren. Natürlich erhalten Sie in den Kursen zusätzlich viele hilfreiche Tipps von Ihrer Lehrkraft.
Die Prüfungsvorbereitungskurse werden analog zu den Prüfungen auf den Sprachniveaus A1, A2 und B1 bzw. B2 angeboten.

Kennen Sie Ihr aktuelles Sprachniveau?

Sie möchten sich zu einer ÖIF-Prüfung anmelden, sind sich aber darüber unsicher, was Ihr aktuelles Sprachniveau betrifft? Bei unserem kostenlosen Online-Test haben Sie die Möglichkeit, sich einstufen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen rund um die Prüfungen des ÖIF

1. Was bedeutet „ÖIF“?

Das Kürzel ÖIF steht für Österreichischer Integrationsfond. Dieser bietet Prüfungen auf verschiedenen Niveaus an, die als Nachweis für die jeweiligen Stufen der Aufenthaltserlaubnis benötigt werden. Folgende Prüfungen können Sie ablegen:

Integrationsprüfung A1
Integrationsprüfung A2
Integrationsprüfung B1
ÖIF-Test B2

2. Wofür benötigt man eine ÖIF-Prüfung?

Um einen ersten Aufenthaltstitel in Österreich zu erhalten, benötigt man Integrationsprüfung A1. In dieser werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 getestet inklusive des Werte- und Orientierungswissens.

Zur Verlängerung des ersten Aufenthaltstitels muss die Integrationsprüfung A2 bestanden werden. Hierbei sollen die Deutschkenntnisse auf den Sprachniveau A2 sowie das Werte- und Orientierungswissen unter Beweis gestellt werden.

Die Integrationsprüfung B1 gilt als Voraussetzung für den Daueraufenthalt in Österreich. Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und Werte- und Orientierungswissen sollen hier nachgewiesen werden.

Der ÖIF-Test B2 prüft, ob Deutschkenntnisse auf dem Level B2 vorhanden sind. Dieser Test wird benötigt, wenn man nach einem 6-jährigen Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten möchte.

Sowohl Magistratsstellen Österreichs als auch österreichische ArbeitgeberInnen erkennen die ÖIF-Prüfungen als offiziellen Nachweis von Deutschkenntnissen an.

3. Wie sehen die einzelnen ÖIF-Prüfungen aus?

Alle ÖIF-Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und sind ähnlich aufgebaut.

A1-Prüfung:

Der schriftliche Teil der Prüfung dauert insgesamt 1 Stunde und 50 Minuten und ist in Fragen zu Sprachbausteinen (10 min), Hörverstehen (15 min), Leseverstehen und Schreiben (45 min) und Werte- und Orientierungswissen (40 min) unterteilt. Hier müssen Single-Choice- sowie Richtig/Falsch-Fragen beantwortet werden. Der mündliche Teil der Prüfung findet vor zwei PrüferInnen statt und dauert 15 Minuten.

ÖIF A2-Prüfung:

Die A2-Prüfung dauert insgesamt 2 Stunden und 30 Minuten. Der schriftliche Teil ist in Hörverstehen (25 min), Leseverstehen (45 min), Schreiben (30 min) und Werte- und Orientierungswissen (40 min) aufgeteilt. Hierbei müssen Single-Choice-Fragen beantwortet, Zuordnungsaufgaben gelöst und ein eigener Text verfasst werden. Im mündlichen Teil muss ca. 10 Minuten vor zwei PrüferInnen gesprochen werden.

ÖIF B1-Prüfung:

Bei der B1-Prüfung wird der schriftliche Teil ca. 2 Stunden bearbeitet. Er besteht aus Hörverstehen (12 min), Leseverstehen (40 min), Schreiben (25 min) und Werte- und Orientierungswissen (40 min). Auch hierbei müssen Richtig/Falsch- und Multiple-Choice-Fragen beantwortet und ein eigener Text verfasst werden. Der mündliche Teil der Prüfung dauert 15 Minuten, wobei vor zwei PrüferInnen gesprochen werden muss.

ÖIF B2-Prüfung:

Im Zuge der B2-Prüfung haben Sie zuerst einen schriftlichen, danach einen mündlichen Teil zu absolvieren. Der schriftliche Teil umfasst mehrere Aufgaben im Ausmaß von ca. 2,5 Stunden. In diesem Teil werden Lesen und Sprachbausteine (90 min.), Hören (30 min.) und Schreiben (30 min.) abgeprüft. Sie bekommen hierbei Zuordnungsaufgaben, Multiple-Choice- und Richtig/Falsch-Fragen zu lösen. Der mündliche Teil findet mit 2 TeilnehmerInnen statt und dauert 15 bis 25 min. je Paarprüfung. Dabei stellen Sie sich zunächst Ihren 2 PrüferInnen vor und haben anschließend eine Präsentation, Diskussion und Problemlösung zu einem ausgewählten Thema zu tätigen. Für die mündliche Prüfung ist eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten vorgesehen, wobei die Benutzung eines einsprachigen Wörterbuchs erlaubt ist.

4. Wie lange dauert eine ÖIF-Prüfung?

Die Deutschprüfung fängt um 09:00 Uhr an und dauert ungefähr 5 bis 7 Stunden. Die genaue Dauer der Prüfung hängt von Ihrer Niveaustufe und der Anzahl der Teilnehmenden ab.

5. Was benötigt man für die Anmeldung zu einer ÖIF-Prüfung?

Meldezettel und Identitätsnachweis.

Als Identitätsnachweis gilt:

  • Reisepass
  • Legitimationskarte
  • Österreichische Aufenthaltstitelkarte oder Lichtbildausweis für EWR-Bürger/innen
  • Personalausweis aus der EU
  • Österreichischer Führerschein
  • Karte für Asylberechtigte gem. § 51a AsylG (blaue Karte)
  • Karte für subsidiär Schutzberechtigte gem. § 52 AsylG (graue Karte)
  • Aufenthaltsberechtigungskarte gem. § 51 AsylG (weiße Karte)
  • Verfahrenskarte gem. § 50 AsylG (grüne Karte)
  • Fremdenpass § 88 FPG
  • Konventionsreisepass gem. § 94 FPG
  • Identitätskarte für Fremde gem. § 94a FPG
  • Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. § 54 AsylG
  • Duldungskarte gem. § 46a Abs 4 FPG
  • Reisepässe, Fremdenpässe sowie Konventionsreisepässe sind auch zum Nachweis der Identität geeignet, wenn sie nicht länger als 1 Jahr abgelaufen sind.

 

6. Wie kann ich mich für die ÖIF-Prüfung bei der Sprachschule Aktiv in Graz anmelden?

Eine Anmeldung zur ÖIF-Prüfung kann im Büro oder online erfolgen.

7. Wann und wie kann man die ÖIF-Prüfung bezahlen?

Per Überweisung oder in Bar. Der Betrag muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.

8. Wie viel kostet eine ÖIF-Prüfung an der Sprachschule Aktiv?

Der Preis beträgt 165 € für die ÖIF-Prüfung A1, A2, B1. Die B2-Prüfung kostet 189 €.

9. Auf welchen Niveaus kann eine ÖIF-Prüfung abgelegt werden?

ÖIF-Prüfung A1, A2, B1 oder B2.

10. Wann kann ich eine ÖIF-Prüfung an der Sprachschule Aktiv in Graz ablegen?

Die ÖIF-Prüfung A1, A2, B1 und B2 findet jeden Monat statt. Auf unserer Homepage finden Sie jeden Monat die aktuellen Prüfungstermine.

11. Kann ich an einem ÖIF-Prüfungsvorbereitungskurs teilnehmen und wann findet er statt?

Bei einem ÖIF-Vorbereitungskurs lernen Sie alle Übungstypen, die in der Prüfung vorkommen könnten, kennen und arbeiten in Echtzeit verschiedene Modelltests durch. Dadurch erhalten Sie Sicherheit im Umgang mit der Prüfung und wissen, was auf Sie zukommt. Zusätzlich erhalten Sie das für die Prüfung notwendige Werte- und Orientierungswissen. Natürlich können Sie bei uns auch eine ÖIF-Prüfung ablegen, ohne einen Vorbereitungskurs besucht zu haben. Statistische Zahlen haben jedoch gezeigt, dass die Erfolgsrate bei denjenigen Teilnehmern oder bei denjenigen Teilnehmerinnen, die einen Kurs besucht haben, bei 91 % liegt, wohingegen die TeilnehmerInnen, die ohne vorherigen Vorbereitungskurs angetreten sind, eine Erfolgsrate von nur 47% verzeichnen können.

12. Was muss man zur ÖIF-Prüfung mitbringen?

Meldezettel, Identitätsnachweis.
Schreibmaterial: nicht löschbarer, blauer Kugelschreiber.

13. Darf man bei der ÖIF-Prüfung ein Wörterbuch benutzen?

Für die Prüfungsniveaus A1, A2 und B1 dürfen Sie kein Wörterbuch verwenden. Für die Prüfung auf B2-Niveau dürfen Sie beim mündlichen Teil ein einsprachiges Wörterbuch verwenden.

14. Wie läuft eine ÖIF-Prüfung an der Sprachschule Aktiv ab?

Wir bieten die schriftliche und die mündliche Prüfung am selben Tag an. Alle Niveaus beginnen um 9:00 Uhr und enden um ca. 15:00 Uhr.

15. Wir kann ich mich auf die ÖIF-Prüfung selbst vorbereiten?

Auf unserer Homepage finden Sie Modelltests für diese Integrationsprüfungen: Modelltest ÖIF-Prüfung A1, Modelltest ÖIF-Prüfung A2, Modelltest ÖIF-Prüfung B1, Modelltest ÖIF-Prüfung B2.

16. Kann man die ÖIF-Prüfung wiederholen?

Sie können die Prüfung so oft wiederholen, wie Sie möchten. Nach einer nicht bestandenen Prüfung können Sie sofort zu einer weiteren Prüfung antreten.

17. Was passiert, wenn ich einen Teil (mündlich oder schriftlich) der ÖIF-Prüfung nicht bestehe?

Schriftliche und mündliche Prüfungen finden am gleichen Tag statt. Das Wiederholen von Teilbereichen (mündlich oder schriftlich) ist nicht möglich. Sie müssen die gesamte Prüfung wiederholen.

18. Wann und wie erhalte ich mein Prüfungsergebnis?

Die Prüfungsergebnisse werden normalerweise 2 bis 4 Wochen nach der Prüfung direkt und ausschließlich vom ÖIF per E-Mail versandt. Wir, die Sprachschule Aktiv, haben keinerlei Einflussauf die Prüfungsergebnisse oder auf diePrüfungsverarbeitungszeiten des ÖIF.

19. Ich benötige meine Prüfungsergebnisse so schnell wie möglich.

Das Magistrat kann eine schriftliche Anfrage an den ÖIF stellen (per E-Mail an pruefungen@integrationsfonds.at). Die Anfrage muss folgende Informationen enthalten: Name des Teilnehmenden, Prüfungsdatum, Prüfungsinstitut. Der ÖIF kann dann dem Magistrat das Prüfungsergebnis direkt auch vor Ausstellung des Zeugnisses schriftlich bestätigen.

20. Wie lange ist ein ÖIF-Prüfungszertifikat gültig?

Die Prüfungen sind bis auf Widerruf gültig: Solange das aktuelle Integrationsgesetz gültig ist, sind auch die Prüfungszertifikate gültig.

21. Kann man sich von einer ÖIF-Prüfung wieder abmelden?

Die Abmeldung von einer ÖIF-Prüfung ist nicht möglich.

22. Ich bin zu spät zu meiner Prüfung erschienen. Darf ich die Prüfung trotzdem noch machen?

Wenn Sie zu spät zu einer Prüfung erscheinen, könnte es passieren, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden, unabhängig davon, ob sie sich um 1 oder 10 Minuten verspäten. Die Entscheidung darüber, ob Sie zur Prüfung noch zugelassen werden, obliegt ausschließlich dem ÖIF. Die Sprachschule Aktiv entscheidet nicht, ob sie noch eintreten dürfen. Wenn Sie seitens des ÖIF nicht zur Prüfung zugelassen wurden, weil sie sich verspätet haben, ist die Prüfungsgebühr trotzdem zu begleichen.

23. Was bedeutet Werte- und Orientierungswissen?

Das Werte- und Orientierungswissen ist ein zusätzlicher Prüfungsteil der ÖIF-Tests A1, A2 und B1. Dieser Test fragt die Regeln des Zusammenlebens in Österreich ab und dauert 40 Minuten. Er besteht aus 18 Fragen zu Leben, Wohnen und Arbeiten in Österreich. Jede Stufe (A1, A2 oder B1) beinhaltet solche Fragen. Diese Fragen müssen Sie richtig beantworten, um die ÖIF-Prüfung zu bestehen.

24. Wer prüft bei einer ÖIF-Prüfung?

2 ÖIF-Prüfer/innen führen die Prüfung durch.

25. Was ist ein ÖIF-Gutschein?

Wenn Sie einen ÖIF-Gutschein besitzen, bekommen Sie für einen Integrationskurs Deutsch A2 50% des Kurspreises, maximal jedoch 750,- Euro, ersetzt. Dafür müssen Sie allerdings einige Anforderungen erfüllen. Sie müssen mindestens 75% der Kurszeit anwesend gewesen sein. Zudem muss die ÖIF-Prüfung A2 oder B1 bestanden werden.

26. Wie bekomme ich mit einem ÖIF-Gutschein die Kurskosten zurück?

SCHRITT 1

Bringen Sie bitte am letzten Tag des Integrationskurses den Gutschein mit in die Sprachschule. Wir füllen ihn mit den Daten des Kurses für Sie aus und stempeln ihn ab.

SCHRITT 2

Sie haben die ÖIF-Prüfung bestanden? Bringen Sie den Gutschein mit zur Prüfung, der oder die Erstprüfende/r nimmt diesen mit zum ÖIF oder schicken Sie den Gutschein mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses per Post an:

Österreichischer Integrationsfonds, Integrationszentrum Steiermark

Reitschulgasse 19
8010 Graz

Nach Erhalt aller Unterlagen erfolgt die Abrechnung.

27. Kann mir der Prüfer während der Prüfung helfen, um sie zu bestehen?

Nein. Die Prüfung wird durch den ÖIF korrigiert, sodass die Sprachschule Aktiv auf die benötigte Korrekturzeit keinen Einfluss hat und auch keine Haftung übernimmt. Die Sprachschule Aktiv hat weder Einfluss auf die Korrektur noch auf die Bewertung der Prüfung. Daher übernimmt die Sprachschule Aktiv keine Haftung für eine nicht bestandene Prüfung.

28. Wer korrigiert meine ÖIF-Prüfung?

Es obliegt ausschließlich dem ÖIF, die Prüfungen zu korrigieren und Ihnen die Prüfungsergebnisse in elektronisch signierter Form per E-Mail zuzusenden. Die Sprachschule Aktiv hat keine Einfluss auf die Prüfungsunterlagen und die resultierenden Ergebnisse oder darauf, wer die Prüfung besteht und wer nicht. Einzig und allein der ÖIF ist berechtigt, die Prüfungen zu korrigieren und die Ergebnisse mitzuteilen.

29. Ich habe mein ÖIF-Ergebnis noch nicht erhalten. Was soll ich tun?

Bitte gedulden sie sich. Der ÖIF ist stets bemüht, die Prüfungen schnellstmöglich zu korrigieren. Manchmal kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wenn Ihr Prüfungsergebnis nach 3 bis 4 Wochen noch nicht vorliegt, kontaktieren Sie bitte direkt den ÖIF.

30. Ich habe die ÖIF-Prüfung nicht bestanden. Warum?

Wir als Sprachlerninstitut nehmen keinen Einfluss auf die Prüfungsergebnisse. Wenn Ihnen ein Prüfungsergebnis nicht gerechtfertigt vorkommt, wenden Sie sich bitte an den ÖIF, um Einsicht in Ihr Prüfungsergebnis anzufordern bzw. dieses vor Ort zu besprechen. Wir, als Sprachschule Aktiv bieten unter anderem auch Prüfungsvorbereitungskurse oder ÖIF-Deutschkurse an, mit Hilfe derer Sie die ÖIF-Prüfung leichter bestehen können.

31. Bei der ÖIF-Prüfung geschummelt? Das sind die Konsequenzen…

Sie arbeiten alleine und konzentrieren sich nur auf Ihre Prüfung. Wenn Sie falsche oder ungültige Dokumente mitnehmen, abschreiben oder mit dem Sitznachbarn reden, können Sie von der Prüfung ausgeschlossen werden. Sie müssen dann den Prüfungsraum verlassen und Ihre Prüfung wird nicht mehr bewertet und ist somit auch nicht mehr gültig. Nehmen Sie gefälschte Ausweise zur Prüfung mit, dürfen Sie nicht zur Prüfung antreten und es droht im schlimmsten Fall auch eine polizeiliche Anzeige. Schummeln kann daher die Ausweisung aus Österreich bedeuten! Also, schummeln Sie sich nicht raus!